Danke sehr! Noch eine Frage: bei den meisten Fahrzeugen wird die HU/AU neu angeboten, wenn ich richtig verstehe macht der VK das für mich extra - steht auch häufig so in der Anzeige drin. Aber wann genau stellt der VK den Wagen für die HU/AU bereit - nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe oder davor? Ich meine, wenn sich bei der HU/AU etwas herausstellt, dann kann es doch
a) meine Kaufentscheidung beeinflussen
b) den Preis beeinflussen, bzw. sollte ich ja vereinbaren können, dass die Mängel beseitigt werden und das geht ja nur über den Kaufvertrag, oder?
Auf der anderen Seite kann es doch nicht sein - er macht die HU und ich sage dann (obwohl alles bestens ist) "Nein, ich unterschreibe nicht, hab's mir halt anders überlegt..."
Du bist schon auf dem richtigen Weg. Der macht das i.d.R. erst nach Unterschrift des Vertrages. Aber im Standard Vertrag sind Klauseln für den Worst Case enthalten.
Du bist wider i.d.R. auf der sicheren Seite - außerdem gibt es die Rücktrittsklausel/Rückgabe des Vertragsgegenstandes von 14Tagen.